FAQ

Wir nehmen Ihre{Fragen ernst.}

Lärm, Landschaft, Natur, Gesundheit, Ertrag, Immobilien — sachliche Antworten zu den wichtigsten Themen. Auch zu jenen, die unbequem sind. Mit Quellenangaben und ehrlichem Status.

Kategorien

7 Themenbereiche

Fragen

24 sachlich beantwortet

Aktualisierung

Laufend
Nº 01
Lärm & {Schatten}
Nº 02
Landschaft & {Sicht}
Nº 03
Natur & {Umwelt}
Nº 04
Gesundheit & {Wohlbefinden}
Nº 05
Ertrag & {Nutzen}
Nº 06
Projekt & {Organisation}
Nº 01

Lärm & {Schatten}

Wie laut ist eine Anlage wirklich? Was ist Infraschall — und macht der krank?

Moderne Windanlagen sind deutlich leiser als frühere Generationen. Die Planung erfolgt so, dass die gesetzlichen Lärmgrenzwerte an allen relevanten Orten eingehalten werden. Nach heutigem Wissensstand gelten diese Werte als gesundheitlich unbedenklich. 

Zusätzlich können bei Bedarf technische Massnahmen wie reduzierte Drehzahlen oder automatische Abschaltungen eingesetzt werden, um Lärmemissionen weiter zu minimieren.  

Der sogenannte Schattenwurf wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert berechnet. Dabei werden Sonnenstand, Jahreszeiten, Wetterdaten und Abstände zu bewohnten Gebäuden berücksichtigt. 

Die Anlagen werden so geplant und betrieben, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Schattenwurf eingehalten werden. Falls erforderlich, können automatische Abschaltungen eingesetzt werden, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.  

Nº 02

Landschaft & {Sicht}

Die Anlagen werden sichtbar sein. Wie sehr verändert sich das Landschaftsbild — und was ist mit Schutzgebieten?

Die Sichtbarkeit hängt von Standort, Anlagentyp, Wetter- und Lichtverhältnissen ab. Sobald der definitive Anlagentyp feststeht, werden realistische Visualisierungen erstellt, um die Wirkung in der Landschaft transparent darzustellen. 

Bei der Planung werden Aspekte wie Höhenbegrenzung, Farbgestaltung und Anordnung der Anlagen berücksichtigt. 

Nº 03

Natur & {Umwelt}

Vögel, Fledermäuse, Wald — was prüfen wir wie? Die wichtigsten Antworten zu Eingriffen in die Natur.

Der Messmast mit einer Höhe von 80 Meter misst über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten auf drei verschiedenen Höhen (57m, 69m und 80m über Boden)

  • Windstärken und -richtungen,
  • Turbulenzen sowie
  • Luftfeuchtigkeit und Luftdruck.

Alle Werte werden laufend aufgezeichnet. Die Daten sind entscheidend für die Planung und Wahl der geeigneten Windenergieanlage sowie deren Bau und Betrieb, um Effizienz und Stromertrag kontinuierlich zu maximieren. Parallel werden die Fledermausflugaktivitäten mittels Ultraschallgeräten über den Zeitraum einer vollständigen Saison aufgezeichnet.

Die Vogelflugaktivitäten werden in verschiedenen Schritten evaluiert.

  • In einem ersten Schritt werden alle verfügbaren Daten zu lokalen Vogelaktivitäten zusammengetragen und analysiert. Die Auswertungen zeigen auf, welche spezifischen Vogelarten einer vertieften Betrachtung und Beobachtung unterzogen werden müssen.
  • In einem zweiten Schritt werden lokale Ornithologen die Aktivitäten bestimmter Vogelarten beobachten und dokumentieren. Dies erfolgt mit blossem Auge oder unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleskopen. Optional werden auch Radarsysteme eingesetzt, um das Flugverhalten und weitere Aktivitäten der Vögel zu erfassen. Diese Technik wird oft bei der Ausarbeitung grosser Studien zur Vogelmigration eingesetzt.

Geeignete Windstandorte werden auf kantonaler Ebene aufgrund klarer Kriterien definiert. Dazu gehören Windverhältnisse, Netzanschluss, Abstände zu Siedlungen sowie raumplanerische Vorgaben. Bereits stark verbaute Gebiete erfüllen diese Voraussetzungen oft nicht oder nur eingeschränkt. Gleichzeitig wird beim Projekt Grotwind sorgfältig geprüft, wie Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering gehaltenwerden können. 

Die Auswirkungen auf Natur und Tierwelt werden im Rahmen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Vögeln, Fledermäusen und sensiblen Lebensräumen. 

Auf Basis dieser Abklärungen werden gezielte Schutz- und Minderungsmassnahmen festgelegt, etwa zeitlich begrenzte Abschaltungen oder Anpassungen im Betrieb. 

Windenergieanlagen sind auf eine Lebensdauer von rund 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Nach dieser Zeit werden sie entweder ersetzt oder vollständig zurückgebaut. 

Der Rückbau ist rechtlich verpflichtend geregelt. Fundamente werden rückgebaut, Flächen rekultiviert und in einen naturnahen Zustand zurückgeführt. Die dafür notwendigen Mittel werden im Projekt eingeplant. 

Die Nähe zum UNESCO-Welterbe ist ein wichtiger Aspekt der Planung. Die Schutzinteressen dieses international bedeutenden Gebiets werden in den Abklärungen ausdrücklich berücksichtigt. 

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob und in welcher Form Auswirkungen auf das Welterbe bestehen könnten. Ziel ist es sicherzustellen, dass dessen aussergewöhnlicher universeller Wert gewahrt bleibt und keine Beeinträchtigungen entstehen. 

Die hydrologischen und geologischen Verhältnisse im Projektgebiet werden umfassend untersucht. Dazu gehören Wasserläufe, Quellgebiete, Hangstabilität und Erosionsrisiken. 

Auf Basis dieser Abklärungen werden Bau- und Entwässerungskonzepte erarbeitet, die den natürlichen Wasserhaushalt berücksichtigen und Erosion verhindern. Während Bau und Betrieb sind zudem begleitende Kontrollen vorgesehen. 

Der Artenschutz – einschliesslich der Wiederansiedlung des Bartgeiers – ist ein wichtiges Anliegen. Genau deshalb werden die Auswirkungen des Windparks auf Vögel und andere Tierarten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vertieft untersucht. 

Sollten relevante Risiken festgestellt werden, werden entsprechende Schutz- und Minderungsmassnahmen festgelegt, beispielsweise durch Anpassungen im Betrieb oder zeitlich begrenzte Abschaltungen. Ziel ist es, erneuerbare Energieproduktion und Artenschutz verantwortungsvoll miteinander zu vereinbaren. 

Nº 04

Gesundheit & {Wohlbefinden}

Migräne, Schlafstörungen, Eiswurf — verständliche Sorgen, ehrlich eingeordnet.

Nach heutigem Kenntnisstand verursachen moderne Windenergieanlagen keine relevanten PFAS-Emissionen. Die verwendeten Materialien unterliegen strengen Umwelt- und Gesundheitsauflagen. Infraschall entsteht auch bei vielen natürlichen und technischen Quellen (z.B. Wind, Verkehr). Die von Windenergieanlagen erzeugten Werte liegen unterhalb der gesundheitlich relevanten Schwellen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen keine schädlichen Auswirkungen bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. 

Eiswurf ist ein bekanntes und technisch gut beherrschbares Thema bei Windenergieanlagen. Moderne Anlagen verfügen über Überwachungssysteme, die Vereisung erkennen. Eine standortspezifische Eiswurf- und Eisfallstudie wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Daraus ergeben sich die behördlich geforderten Massnahmen. Damit wird sichergestellt, dass für Menschen und Infrastruktur kein unzulässiges Risiko entsteht. 

Nº 05

Ertrag & {Nutzen}

Wie viel Strom liefert Grotwind wirklich? Wer profitiert finanziell? Die offenen Zahlen.

Die geplanten drei bis vier Windenergieanlagen produzieren Strom für mehrere tausend Haushalte. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und steht damit der Allgemeinheit zur Verfügung. Ein besonderer Nutzen liegt in der Winterproduktion, wenn andere erneuerbare Energien weniger Strom liefern. 

Die Region profitiert durch Pacht- und Steuereinnahmen, Beiträge an regionale Projekte sowie durch lokale Wertschöpfung während Bau und Betrieb. Zudem ist eine Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der Betreibergesellschaft vorgesehen. 

Gleichzeitig ist klar, dass ein solches Projekt auch Belastungen mit sich bringt, etwa durch Veränderungen im Landschaftsbild. Ziel der Planung ist es, Nutzen und Auswirkungen transparent abzuwägen und Belastungen möglichst gering zu halten. 

Der Windpark Grotwind führt nicht zu einer direkten Veränderung der Strompreise für Konsumentinnen und Konsumenten. Die Stromtarife werden unabhängig vom einzelnen Projekt festgelegt. 

Wie andere erneuerbare Energien auch, profitiert die Windenergie in der Schweiz von Förderinstrumenten des Bundes. Diese dienen dazu, den Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit zu stärken. 

Solche Fördermechanismen sind energiepolitisch beschlossen und gelten technologieübergreifend. Gleichzeitig wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts laufend überprüft. Sollte sich zeigen, dass der Windpark auch unter diesen Rahmenbedingungen nicht tragfähig ist, wird das Projekt nicht weiterverfolgt. 

Der Umgang mit Natur, Landschaft und Lebensräumen ist in der Schweiz klar gesetzlich geregelt. Das Konzept Windenergie des Bundes definiert die Grundsätze zur Berücksichtigung der Bundesinteressen behördenverbindlich. Schutzinteressen haben dort Vorrang, wo besonders wertvolle oder sensible Gebiete betroffen sind. 

Das Projekt bewegt sich innerhalb dieses rechtlichen Rahmens. Ziel ist es, Nutzungs- und Schutzinteressen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und Lösungen zu finden, die beiden möglichst gerecht werden. 

Nº 06

Projekt & {Organisation}

Verliert mein Haus an Wert? Die ehrliche Antwort lautet: Die Studienlage ist nicht einheitlich. Hier unser Stand.

​Wir konnten die Aufstellung des Windmasts erfolgreich abschliessen. Die Montage wurde mit einem Helikopter durchgeführt. ​

​Ab dem 17. Mai wurden Windmessungen sowie Fledermausaktivitäten erfasst. Der Mast hatte eine Höhe von 80 Metern und bildete die Grundlage für präzise Messungen. Ab Juni wurde zusätzlich eine LIDAR-Messung installiert, mit der Windgeschwindigkeiten bis zu einer Höhe von 250 Metern erfasst werden konnten.

​Die Auswertungen der erhobenen Daten wurde in der Folge vorbereitet und schrittweise vorgenommen. Die Erkenntnisse trugen dazu bei, das Verständnis der Windverhältnisse und der Fledermausaktivitäten in dieser Region zu vertiefen. Nach Abschluss der Messkampagne wurde der Messmast wieder abgebaut.

Das potentielle Eignungsgebiet St.Margrethenberg – Eignungsgebiet Nr. 12: «St.Margrethenberg» – liegt in der Gemeinde Pfäfers. Die detaillierten Grundlagen «Windenergie» sind auf der Webseites des Kantons St.Gallen publiziert.

 

Zeitraum
Schritte
2024
​Richtplanverfahren des Kantons zur Ausscheidung der Windpotentialgebiete
April 2024 bis Sept. 2025
​Messmast ist installiert; kontinuierliche Messung und Auswertung diverser Daten. Gleichzeitig werden verschiedene technische Abklärungen und Umweltthemen für eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet.
Ende 2025 bis Mitte 2028
​Entwicklung Vorprojekt und Umweltverträglichkeitsbericht
Mitte 2028 bis Mitte 2029
​Entwicklung Bauprojekt und Start Nutzungsplanverfahren
Mitte 2029
​Weiterführung des Bewilligungsverfahrens

Planungsannahme Stand April 2026. 

Das Projekt wird durch ein Konsortium bestehend aus der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, SN Energie und Grotwind GmbH, realisiert. Die Mitglieder des Konsortiums vereint neben umfassender Erfahrung und langjähriger Expertise in der Energiebranche auch eine regionale Verbundenheit mit der Ostschweiz, dem Kanton St. Gallen, dem Sarganserland und der Gemeinde Pfäfers.

Das Windenergieprojekt Grotwind hat einen weiteren Meilenstein erreicht: Die zwölfmonatige Messkampagne auf dem Fürggli ist abgeschlossen. Seit Mai 2024 lieferte ein eigens installierter Messmast über ein Jahr hinweg wichtige Daten zur lokalen Windverfügbarkeit und Fledermaus-aktivität. Parallel dazu laufen derzeit die Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit den vorliegenden Winddaten kann das Projekt nun in die nächste Phase übergehen.

Nach rund einem Jahr intensiver Datenerhebung ist die Windmessung auf dem St. Margrethenberg erfolgreich abgeschlossen. Der dort installierte 80 Meter hohe Messmast hat wertvolle Informationen über die Windverhältnisse am Standort geliefert. «Die Ergebnisse zeigen, dass das Gebiet gute Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Windenergie bietet. Die Messkampagne hat eine solide Datengrundlage geliefert, auf der wir nun weiter aufbauen können», hiess es vonseiten des Projektteams.

Erste Ergebnisse zeigen, dass das Gebiet gute Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Windenergie bietet. Nach kurzen technischen Unterbrüchen, die schnellstmöglich behoben wurden, lief die Messung stabil und ermöglicht eine solide Datengrundlage für die weitere Planung.

Die gemessenen Winddaten bilden nun die Basis für die Auswahl geeigneter Windturbinenmodelle. Diese Auswertung benötigt noch einige Zeit. Gleichzeitig arbeiten wir an den notwendigen Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeit, bei denen neben dem Vogelschutz und Fledermausschutz auch andere Aspekte der Flora und Fauna sorgfältig untersucht werden. «Unser Ziel ist es, ein Projekt zu entwickeln, das sowohl technisch als auch ökologisch tragfähig ist – mit Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur», betont das Projektteam.

Sobald potenzielle Maschinentypen feststehen, erfolgt eine Streckenstudie in Zusammenarbeit mit Behörden und Fachleuten. Ziel dieser ist es, sicherzustellen, dass die Anlagenteile zuverlässig zum Standort transportiert und dort installiert werden können.

Wir danken der lokalen Bevölkerung sowie allen beteiligten Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns darauf, den St. Margrethenberg als Standort für saubere Energie weiterzuentwickeln.

​Wasserkraft und Photovoltaik sind zentrale Pfeiler der Schweizer Stromversorgung. Beide haben jedoch im Winter eine deutlich geringere Produktion. Gleichzeitig ist der Strombedarf in dieser Jahreszeit besonders hoch.

​Windenergie ergänzt diese Technologien sinnvoll, da sie gerade im Winterhalbjahr den grössten Teil ihres Stroms produziert. Der Windpark Grotwind kann somit dazu beitragen, Versorgungslücken zu schliessen und die Abhängigkeit von Stromimporten zu reduzieren.

​Die Vergabe von Aufträgen erfolgt gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben und nach klar definierten Kriterien. Dazu gehören unter anderem Fachkompetenz, Erfahrung, Qualität, Wirtschaftlichkeit sowie Sicherheits- und Umweltstandards.

​Wo möglich, werden regionale Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass spezialisierte Arbeiten von dafür qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.

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